Pickerl/§57a Überprüfung
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Die sogenannte Pickerl-Überprüfung ist nach §57a des Kraftfahrgesetzes gesetzlich vorgeschrieben. Sie dient zur Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie der Umweltverträglichkeit Deines Kraftfahrzeuges. |
Vorteile der §57a Begutachtung bei mir:
- rasche Terminvergabe
- persönliche Beratung
- Sicherstellung der Verkehrs- und Betriebssicherheit
- objektive Diagnose
- günstiger Fixpreis
Als §57a Begutachtungsstelle überprüfe ich PKW, Hänger und Motorräder.